Günstige Zweitwagenregelung für die Kfz-Versicherung

  • Günstige Sondereinstufung
  • Kfz-Versicherung abschließen
  • Bis zu 2.600 € sparen*
Autofahrer

* VW Golf VIII / VK 500 und TK 150 / Mit 18-jährigem Fahrer / Erstwagen SF 20 / Günstigste Tarif: 602,64 € / Teuerste Tarif 3.275,59 €

Was ist eine Zweitwagenregelung?

Über Jahre angesammelte Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) können Sie immer nur für ein Fahrzeug nutzen. Die gleichzeitige Nutzung für zwei Fahrzeuge ist nicht möglich. Wenn Sie nun aber ein zweites Auto anmelden, dürfen Sie die Zweitwagenregelung nutzen. Mit der Regelung bekommen Sie für Ihren Zweitwagen eine Sondereinstufung. Ihre Schadenfreiheitsklasse ist damit besser als eine Einstufung ohne Erstauto. Ihr Beitrag für die Autoversicherung wird günstiger.

Wenn Sie wollen, dürfen Sie auch einen Dritt- oder Viertwagen wie einen Zweitwagen versichern. Die Zweitwagenregelung können Sie nämlich bei jedem beliebigen, weiteren Fahrzeug anwenden.

Warum sollten Sie die Zweitwagenregelung nutzen?

Die Einstufung für Ihren Zweitwagen kann einen enormen Einfluss auf Ihren Versicherungsbeitrag haben. Je besser Ihre Zweitwageneinstufung ist, desto günstiger sind Ihre Versicherungskosten.

Ohne eine Sondereinstufung beginnen Pkw-Versicherungen mit einer Schadenfreiheitsklasse 0. Ihr Beitragssatz liegt damit in der Regel bei 100 Prozent. Fängt Ihr Zweitwagen nun mit einer besseren Schadenfreiheitsklasse an, müssen Sie zum Beispiel nur noch 75 Prozent oder gar 45 Prozent vom eigentlichen Beitrag bezahlen. Mit wie viel Prozent Sie letztendlich fahren, hängt davon ab, bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie sich versichern. Die SF-Klassen und Beiträge für Ihre Zweitwagenversicherung können sich zum Beispiel folgendermaßen unterscheiden:

Zweitwageneinstufung

Allerdings können auch Probleme auftauchen, wenn Sie eine Zweitwageneinstufung nutzen möchten. Es ist mühsam und zeitaufwendig, die erforderlichen Voraussetzungen mehrerer Versicherer einzeln zu prüfen. Zudem geben die Anfragen bei einzelnen Versicherungen keine Garantie, einen guten Tarif zu finden.

Klüger und zeitsparender ist es, wenn Sie die Zweitwagentarife und Preise verschiedener Versicherer in einer Berechnung miteinander vergleichen. In unserem Vergleichsrechner sind die Zweitwagenregelungen zahlreicher Kfz-Versicherungen hinterlegt. Der Rechner prüft automatisch, inwiefern die notwendigen Voraussetzungen zu Ihren gemachten Angaben passen. Im Vergleichsergebnis werden dann alle möglichen Anbieter aufgelistet und Sie können transparent entscheiden, welcher Tarif für Sie am besten geeignet ist.

Normale Zweitwagenregelung für die Kfz-Versicherung

Wie hoch die Sondereinstufung für Ihren Zweitwagen ist, hängt auch von der Schadenfreiheitsklasse bei Ihrem Erstwagen ab. Je höher Ihre aktuellen SF-Klassen dort sind, desto höher kann Ihre Zweitwageneinstufung sein.

Die übliche Einstufung für Zweitwagen erfolgt in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 oder 2. Mit diesen Rabatten sind die Beiträge auf jeden Fall schon wesentlich besser als bei einer Kfz-Versicherung ohne Zweitwageneinstufung. Zusätzlich gehen die Prozente im Laufe der Jahre noch weiter runter, wenn Sie keine Unfälle verursachen.

Oftmals müssen für die normale Zweitwagenregelung lediglich drei Voraussetzungen zutreffen:

  • Erstfahrzeug ist mindestens in SF-Klasse 1/2 oder 2 eingestuft
  • Beide Autos sind auf Sie oder auf Ihren Ehe- oder Lebenspartner zugelassen
  • Alle Fahrer haben das 23. Lebensjahr vollendet

Übrigens: Unabhängig von der Zweitwagenregelung können Sie auch immer die Führerscheinregelung nutzen. Dafür müssen Sie seit mindestens 3 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Mit der Führerscheinregelung bekommen Sie aber meist nur die SF-Klasse 1/2. Anerkannt werden Führerscheine von den Mitgliedstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Führerscheine aus dem EU-Ausland können auf Nachfrage anerkannt werden.

Verbesserte Zweitwagenregelung für höhere Sondereinstufungen

Stellen Sie sich einmal vor, Sie könnten noch bessere Sondereinstufungen für Ihren Zweitwagen bekommen. Mit der verbesserten Zweitwagenregelung ermöglichen einzelne Autoversicherungen eine Einstufung bis zur Schadenfreiheitsklasse 10. Für diese erweiterte Regelung muss aber natürlich auch Ihre Erstversicherung mindestens die gewünschte Schadenfreiheitsklasse haben. Über den Versicherungsrechner wird die Schadenfreiheitsklasse Ihres Erstwagens berücksichtigt und die günstigen Kosten für Ihren Zweitwagen automatisch ausgerechnet.

Sie haben alternativ noch die Möglichkeit, dass Sie das Zweitfahrzeug wie den Erstwagen einstufen. Bei dieser höchstmöglichen Sondereinstufung ist es auch erlaubt, dass Sie Ihren Zweitwagen bei einer anderen Versicherung abschließen. Unser Online-Vergleichsrechner berücksichtigt auch diese besondere Sondereinstufung vollkommen automatisch.

Wie überprüfen Kfz-Versicherungen, ob der Anspruch auf die Zweitwagenregelung berechtigt ist?

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, müssen Sie beim Online-Antrag die Versicherungsnummer Ihres Erstvertrags mit angeben. Ihre Zweitwagenversicherung braucht nämlich einmalig eine Bestätigung über die vorhandenen Schadenfreiheitsklassen bei Ihrer Erstversicherung. Der Ablauf ist dabei immer gleich:

1. Anfrage bei Versicherung des Erstfahrzeugs

Die Zweitwagenversicherung fragt bei der Erstversicherung an, ob die notwendige Schadenfreiheitsklasse vorhanden ist.

2. Bestätigung der SF-Klasse

Die Erstversicherung bestätigt die vorhandene Schadenfreiheitsklasse an die Zweitwagenversicherung.

3. Sicherung der Sondereinstufung

Ist die notwendige SF-Klasse für die Sondereinstufung vorhanden, wird die Zweitwagenregelung sicher im Vertrag hinterlegt.

Autoversicherung mit Zweitwagenregelung berechnen

Um die Autoversicherung für Ihren Zweitwagen genau zu berechnen, müssen Sie lediglich die Schadenfreiheitsklassen von Ihrem Erstfahrzeug mit angeben. Die Schadenfreiheitsrabatte zahlreicher Versicherungen werden dann bei der Berechnung automatisch berücksichtigt.

Gefällt Ihnen der Gedanke, so einfach an den optimalen Zweitwagentarif zu kommen? Dann berechnen Sie jetzt die Versicherungsbeiträge für Ihr Zweitauto! Profitieren Sie von der idealen Zweitwagenregelung und sparen Sie bis zu 2.600,- Euro ein: