Zweitwagen bei anderer Versicherung

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Frau im Zweitwagen

* VW Golf VIII / VK 500 und TK 150 / Fahrer = Versicherungsnehmer / Erstwagen SF 20 / Günstigste Tarif: 359,55 € / Teuerste Tarif 1.332,48 €

Wie können Sie Ihren Zweitwagen bei einer anderen Versicherung versichern?

Ein Zweitwagen ist ein Wagen, der zusätzlich zum ersten Fahrzeug auf den Halter, den Lebenspartner oder ein Kind angemeldet und versichert ist. Viele Versicherer möchten bestimmt nicht nur das erste sondern außerdem das zweite Auto versichern. Jedoch können Fahrzeughalter ihren Zweitwagen auch immer bei einer anderen Versicherung anmelden. Das kann finanzielle Vorteile mit sich bringen.

Ein anderer Halter und Versicherungsnehmer ist dabei auch erlaubt. So kann zum Beispiel ein Kind Halter und Versicherungsnehmer sein und trotzdem von einer Zweitwagenregelung profitieren, indem der Vertrag eines Elternteils als Erstversicherung angegeben wird. Ebenso kann zum Beispiel auch ein Ehemann bei zwei Autoversicherungen der Versicherungsnehmer sein und die Ehefrau Halterin sein.

Eine Prüfung der verschiedenen Versicherer gibt Ihnen Aufschluss über die Leistungen und Preise. Wenn Sie eine Autoversicherung für Ihr Zweitfahrzeug abschließen möchten, nutzen Sie unseren Rechner für die Zweitwagenversicherung und finden Sie so eine günstige Kfz-Versicherung.

Kriterien für die Berechnung der Zweitwagenversicherung

Bei der Berechnung und Absicherung des Zweitfahrzeugs gelten identische Kriterien wie bei der Versicherung des Erstfahrzeugs. Dazu gehören vor allem die folgenden:

  • Fahrzeugart und Fahrzeugtyp
  • Erstzulassungsdatum
  • Wer ist Halter und Versicherungsnehmer?
  • Höhe der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
  • Versicherungsdeckung
  • Wer fährt alles mit dem Fahrzeug?
  • Jährliche Fahrleistung
  • Nächtlicher Abstellplatz
  • Private oder gewerbliche Nutzung

Ebenso bleibt die Versicherungsfreiheit gleich: Das zweite Fahrzeug muss mit einer Haftpflichtversicherung versichert werden, wobei Teil- und Vollkaskoversicherung optional sind. Wählen Sie für Ihren Zweitwagen eine Vollkaskodeckung, können Sie die Schadenfreiheitsklasse der Haftpflichtdeckung in derselben Höhe für die Vollkasko verwenden.

Erfolgt eine Rückstufung des Erstwagens, wenn der Zweitwagen einen Unfall verursacht?

Wurde eine Sondereinstufung für den Zweitwagen in Anspruch genommen? Wenn nun der Erst- oder Zweitwagen einen Schaden verursacht, hat das keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse des anderen Fahrzeugs. Jeder Vertrag hat seinen eigenen, individuellen Schadenfreiheitsrabatt.

Wie werden die Schadenfreiheitsklassen des Erstwagens geprüft?

Möchten Sie eine Sondereinstufung bei einer anderen Versicherung beanspruchen, dann muss die Zweitwagenversicherung die Höhe der SF-Klassen beim Erstvertrag überprüfen. Die Prüfung erfolgt mit einer elektronischen Anfrage, die von der Erstversicherung bestätigt werden muss. Sobald Ihre Erstversicherung die Schadenfreiheitsklasse bestätigt hat, wird der Rabatt genehmigt.

Geben Sie bei Ihrem Versicherungsantrag einfach den Versicherer und die Versicherungsnummer vom Erstwagen an. Die Abfrage der Schadenfreiheitsklassen erfolgt dann automatisch. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Erstvertrag kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln, dann ist das für den Zweitvertrag nicht mehr relevant. Die Abfrage erfolgt nur einmalig zum Versicherungsbeginn.

Schadenfreiheitsklassen vom Erstwagen auf den Zweitwagen übertragen

Oft kann es sinnvoll sein, die Schadenfreiheitsklassen von dem Erstwagen auf den Zweitwagen bei der anderen Versicherung zu übertragen. Der Erstwagen wird dann im Umkehrschluss als Zweitfahrzeug eingestuft. Das Tauschen lohnt sich zum Beispiel, wenn der hinzukommende Zweitwagen bei den Versicherungskosten wesentlich teurer ist als das Erstfahrzeug. Die besseren Schadenfreiheitsrabatte werden somit für das teurere Auto genutzt, damit die Einsparungen höher sind.

Ist die Versicherung für den Zweitwagen teurer als für den Erstwagen?

Bei der Anschaffung eines zweiten Autos möchten Fahrzeughalter am liebsten die günstigen Konditionen des ersten Fahrzeugs heranziehen, um weniger Beiträge zu zahlen. Meist ist es jedoch nicht möglich, das zweite Fahrzeug über die Kfz-Versicherung in derselben Schadenfreiheitsklasse wie den Erstwagen zu versichern. Nur wenige Versicherer versichern den Zweitwagen wie den Erstwagen. Falls es doch möglich ist, dann müssen Sie das Erst- und Zweitfahrzeug oft auf denselben Versicherungsnehmer zulassen. Außerdem darf auch nur diese Person das Fahrzeug im Straßenverkehr führen.

Trotzdem gibt es noch viele andere Zweitwagenregelungen, die Rabatte für den Zweitwagen in Aussicht stellen. Je nach Kfz-Versicherung ist eine Sondereinstufung zwischen SF-Klasse 1/2 und SF-Klasse 10 möglich. Ein Vergleich der Tarife ist deshalb empfehlenswert, um von der bestmöglichen Vergünstigung zu profitieren: